Handlungsfähigkeitszeugnis  Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Niederrohrdorf ist das Bezirksgericht (Familiengericht) Baden.
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Heimatausweis  Als Wochenaufenthalt einer Person wird die vorübergehende Anwesenheit einer Person in einer Gemeinde für einen bestimmten Sonderzweck (z.B. Arbeit) bezeichnet. Wochenaufenthalter müssen sich bei der Aufenthaltsgemeinde mit dem Heimatausweis anmelden. Die Rückkehr an den Familienort muss regelmässig und ausnahmslos sein.
Der Heimatausweis wird in der Regel auf ein Jahr befristet und ist nach Ablauf der Gültigkeit neu auszustellen. Sie können den Heimatausweis bei den Einwohnerdiensten bestellen.
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Lebensbescheinigung  Lebensbescheinigungen können für Schweizer/innen sowie für ausländische Staatsangehörige durch die Einwohnerdienste erstellt werden und sind kostenlos. Es ist jedoch erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen und Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass vorweisen.
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Pass  Schweizer Bürger/innen mit Wohnsitz im Kanton Aargau können den Pass 10 oder das Kombiangebot, bestehend aus Pass 10 und Identitätskarte, beim Ausweiszentrum in Aarau beantragen. Sie können die Bestellung online oder telefonisch vornehmen. Im Anschluss daran erfolgt eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache (Erfassung der biometrischen Daten).
In der Regel erhalten Sie Ihren Ausweis innert 10 Arbeitstagen ab Genehmigung des Antrags durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die mit Ihnen vereinbarte Adresse zugestellt.
Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA).
| Merkblatt Ausweiszentrum Aargau
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Ausweis über den registrierten Familienstand  Der Ausweis über den registrierten Familienstand gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person. Bestellt werden kann dieser Ausweis beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes.
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Eheschein  Einen Eheschein können Sie beim Zivilstandsam der Eheschliessung bestellen.
Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen.
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Ehevorbereitung  Bevor eine Ziviltrauung erfolgen kann, ist das Vorbereitungsverfahren durchzuführen. Zuständig für das Vorbereitungsverfahren ist wahlweise der schweizerische Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Ist einer der Verlobten ausländischer Staatsangehöriger und im Ausland wohnhaft, besteht die Möglichkeit, das Vorbereitungsverfahren bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung durchzuführen.
Bitte informieren Sie sich vorgängig bei Ihrem Zivilstandsamt über die erforderlichen Dokumente. Sobald die Dokumente vollständig sind, können Sie mit dem Zivilstandsamt ein Termin zur Durchführung der Ehevorbereitung vereinbaren.
Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens und nach einer Sperrfrist von 10 Tagen kann die Ehe innerhalb von drei Monaten geschlossen werden. Das Vorbereitungsverfahren kann, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Ehevorbereitung und die Eheschliessung sind mit Kosten verbunden. Das Zivilstandsamt behält sich vor, Vorschusszahlungen zu verlangen.
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Familienausweis  Einen Familienausweis können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehendem Link können Sie das für Sie zuständige Zivilstandsamt suchen.
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Personenstandsausweis  Der Personenstandsausweis gibt die aktuellen Personenstandsdaten an, beispielsweise den Namen und den Zivilstand. Dieser Ausweis kann beim Zivilstandsamt des Heimatorts bestellen.
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Defibrillator  Im Gemeindezentrum an der Bremgartenstrasse 2, direkt bei der Türe des Haupteingangs befindet sich ein Defibrillationsgerät.
| Gebrauchsanweisung Defibrillator
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Anerkennungsschein (Kind)  Kindesanerkennungen können bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz beurkundet werden. Ihr Zivilstandsamt erteilt Ihnen gerne Auskunft, welche Dokumente erforderlich sind.
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Geburtsanzeige  Geburten werden am Ort der Geburt registriert. Bei einer Geburt im Spital erlässt das zuständige Zivilstandsamt eine Mitteilung an die Heimat- und Wohnsitzgemeinde. Geburten, die zu Hause erfolgen, sind von den Angehörigen persönlich innert 3 Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins bzw. Familienausweises und des Geburtsanzeigeformulares des Arztes oder der Hebamme dem regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.
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Geburtsschein  Einen Geburtsschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen.
Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen.
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Geburtsschein CIEC (international)  Einen internationalen Geburtsschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen.
Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen.
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Geburtszeitschein  Einen Geburtszeitschein können Sie beim Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen.
Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen.
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Bestattung und Todesfall  Ein Todesfall muss dem Bestattungsamt innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes mitgeteilt werden. Bitte setzen Sie sich zur Vereinbarung eines Termins mit uns in Verbindung. Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie in dieser belastenden Situation nach Kräften.
An Sonn- und Feiertagen ist das Bestattungsamt über Pikett-Telefonnummern erreichbar:
- 056 288 30 05
- 079 557 59 03
| Anleitung bei Todesfall Hinweise Friedhof Rohrdorf
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Todesschein  Einen Todesschein können Sie beim Zivilstandsamt des Todesortes bestellen.
Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen.
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Todesschein CIEC (international)  Einen internationalen Todesschein können Sie beim Zivilstandsamt des Todesortes bestellen.
Die Zivilstandsämter wurden im Jahr 2003 regionalisiert. Mit untenstehenden Link können Sie das zuständige Zivilstandsamt suchen.
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Auslandaufenthalt (aus der Schweiz abmelden)  Falls Sie sich für längere Zeit oder dauerhaft aus der Schweiz abmelden, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit unseren Einwohnerdiensten in Verbindung zu setzen, damit Sie alle Formalitäten (Abmeldung, Versicherungen, Steuern usw.) rechtzeitig in die Wege leiten können.
Schweizer Staatsangehörige ins Ausland
- Bitte kommen Sie persönlich mit Ihrem amtlichen Ausweis vorbei.
- Beachten Sie folgende Informationen:
Abmeldung beim Steueramt
Sie beabsichtigen einen längeren Auslandsaufenthalt (mehrere Monate) oder planen die Schweiz voraussichtlich für längere Zeit (mehrere Jahre) oder für immer zu verlassen?
Mehrmonatiger Auslandsaufenthalt mit Rückkehr (Wohnsitz in der Schweiz bleibt)
Wenn Sie beabsichtigen, in der Schweiz zu bleiben, und Ihr Auslandsaufenthalt nur ein paar Monate dauert, informieren Sie bitte die Steuerbehörden. Nur mit dieser Information werden während Ihrer Abwesenheit keine Verfügungen an Sie eröffnet. So verpassen Sie keine gesetzlich nicht mehr verlängerbare Fristen.
Wenn eine Stellvertreterregelung mit schriftlicher Vollmacht besteht, kann auf eine Information der Steuerbehörde verzichtet werden.
Definitive Aufgabe des Wohnsitzes
Melden Sie sich bitte mindestens drei Monate vor Wegzug ins Auslandam Schalter des Steueramtes. Es stehen vor dem Wegzug noch folgende Arbeiten an:
- Ausfüllen eines Fragebogens beim Steueramt
- neue Wohnadresse
- genaue Adresse des neuen Arbeitgebers
- Kontaktadressen und Telefonnummern bei Fragen
- Ausfüllen und einreichen einer unterjährigen Steuererklärung für das laufende Jahr und ev. für die Vorjahre
- Lohnausweis beim Arbeitgeber frühzeitig verlangen oder zumindest monatliche Salärabrechnungen des Arbeitgebers einreichen
- Bekanntgabe, ob vor dem Wegzug Kapitalzahlungen bezogen werden wie bspw.
- Berufliche Vorsorge Säule 2 A
- Gebundene private Vorsorge Säule 3 A
- Freie private Vorsorge Säule 3 B
Belegmässige Dokumentation mitbringen (Name des Vorsorgeinstitutes und Auszahlungsbetrag)
- Definitive Veranlagung noch offener Steuerdeklarationen
- Bezahlen der offenen Steuerbeträge
- Regelung einer Stellvertretung für das Abwickeln sämtlicher Handlungen nach dem Wegzug
Ratgeber Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Auswandern: Was nun, was tun?
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Hauptwohnsitzbescheinigung  Mit der Hauptwohnsitzbescheinigung wird Ihnen Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bescheinigt. Sie können dieses Dokument direkt am Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) sowie telefonisch oder im Online-Schalter bestellen.
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Umzug innerhalb Gemeinde  Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten mitteilen. Bitte melden Sie uns den Umzug telefonisch, persönlich oder schriftlich mit Ihrer neuen Adresse und dem Umzugsdatum. Sie können Ihren Umzug auch schnell und einfach mit eUmzug mitteilen.
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Wohnsitz (abmelden)  Bei einem Wegzug aus Niederrohrdorf müssen Sie sich innert 14 Tagen abmelden bzw. in der neuen Wohngemeinde anmelden. Bitte melden Sie uns den Wegzug telefonisch, persönlich oder schriftlich mit Ihrer neuen Adresse und dem Wegzugsdatum. Sie können Ihren Wegzug auch schnell und einfach mit eUmzug mitteilen. Bei Schweizer Bürgern wird der Heimatschein dann direkt an die neue Wohngemeinde zugestellt.
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Wohnsitz (anmelden)  Personen, die nach Niederrohrdorf zuziehen, müssen sich innert 14 Tagen bei unseren Einwohnerdiensten anmelden. Bitte vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer bisherigen Wohngemeinde abzumelden.
Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Zuzug schnell und einfach mit eUmzug.
Welche Unterlagen Sie benötigen für Ihre Anmeldung in unserer Gemeinde, können Sie der untenstehenden Checkliste entnehmen.
| Checkliste Anmeldung
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MOJURO (Mobile Jugendarbeit Rohrdorf)  MOJURO ist die professionelle Fachstelle für Jugendarbeit in der Region Rohrdorferberg. Sie koordiniert und führt die Jugendarbeit in den Vertragsgemeinden Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Bellikon und Stetten. MOJURO wird unterstützt durch das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau.
MOJURO bietet mobile und aufsuchende Jugendarbeit mit einem Fahrzeug an. Die Jugendlichen werden an den Orten besucht, wo sie sich aufhalten und ihre Freizeit verbringen. Durch die regelmässige Präsenz wird ein Vertrauensverhältnis aufgebaut und ihre Bedürfnisse und Wünsche abgeholt. Die Jugendarbeitenden nehmen die Fragen, Probleme und Anliegen auf, beraten sie oder realisieren gemeinsam Projekte sowie Langzeitangebote. Dies können zum Beispiel Parties, Konzerte, Workshops, Gestaltung und Begleitung von Jugendräumen oder sportliche und gemeinschaftsförderliche Aktivitäten sein.
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Kinderbetreuung  Am 5. Juni 2016 hat die Aargauer Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen. Die Gemeinden müssen das Kinderbetreuungsgesetz bis spätestens zum Beginn des Schuljahrs 2018/19 umsetzen.
Das Gesetz bezweckt die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Neu sind die Gemeinden verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen.
Für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards ist der Gemeinderat zuständig. Die Eltern tragen die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung, ihr Beitrag ist höchstens kostendeckend. Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern an den Betreuungskosten.
| Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (ab SJ 2021/2022) Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (bis SJ 2020/2021)
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Mittagstisch  Für Kinder im Primarschulalter steht in Niederrohrdorf an verschiedenen Standorten ein Mittagstisch zur Verfügung. Sie können Ihr Kind bei unseren Tagesstrukturen für die verschiedenen Betreuungsangebote direkt anmelden.
| Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (ab SJ 2021/2022) Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (bis SJ 2020/2021)
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Alterszentrum am Buechberg  Die Gemeinde Niederrohrdorf ist Aktionärin der gemeinnützigen Aktiengesellschaft Alterszentrum am Buechberg AG, welche in Fislisbach ein Alterswohnheim betreibt. Bitte wenden Sie sich für alle Anliegen direkt an die Alterszentrum am Buechberg AG.
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Spitex  Die Gemeinde Niederrohrdorf ist bei der Spitex Heitersberg angeschlossen.
Aktuell beschäftigt die Spitex Heitersberg 80 geschulte Mitarbeitende sowie 5 Auszubildende. Auf der Grundlage ihrer unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungen können sie individuell und aufgabenspezifisch eingesetzt werden.
Neben dem Team "Hauswirtschaft" betreuen die drei Pflegeteams "Nord", "West" und "Ost" entsprechend der geografischen Lage der Gemeinden die im Gebiet wohnhaften Klienten.
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Räume mieten  Die Gemeinde Niederrohrdorf verfügt über verschiedene Lokalitäten, die Sie für private und öffentliche Veranstaltung mieten können. Sie finden unsere Angebote unter diesem Link.
| Benützungsreglement Gemeindeliegenschaften
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AHV Allgemeine Informationen  Die Mitarbeitenden unserer SVA-Zweigstelle beantworten Ihre Fragen zur AHV sehr gerne.
Auf der Webseite der SVA Aargau finden Sie rund um die Uhr alle wichtigen Informationen zu unseren Sozialversicherungen (AHV/IV).
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AHV Altersrente anmelden  Allgemeinde Informationen zum Thema Pensionierung finden Sie hier.
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Pensionierung  Allgemeinde Informationen zum Thema finden Sie unter untenstehendem Link. Bei Fragen und Beratungsbedarf steht Ihnen unsere AHV-Zweigstelle gerne zur Verfügung.
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Versicherungsausweis (AHV-Ausweis)  Auf dem Versicherungsausweis im Kreditkartenformat sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind auch auf der Versichertenkarte der Krankenversicherung ersichtlich. Falls Sie eine Krankenversicherungskarte besitzen, bietet Ihnen der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert. Sie können auf den Versicherungsausweis verzichten.
Sofern Sie einen Versicherungsausweis benötigen, finden Sie unter dem unten aufgeführten Link "Versicherungsausweis bestellen" das entsprechende Anmeldeformular. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer SVA-Zweigstelle.
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Sozialhilfe  Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung, fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sozialhilfe umfasst materielle und persönliche Hilfe.
Erste Voraussetzung für die Ausrichtung von materieller Hilfe ist der aktuelle Mangel an hinreichenden finanziellen Mitteln für den Lebensunterhalt: Es muss Bedürftigkeit vorliegen.
Materielle Hilfe
Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe ist eine Geldleistung der Gemeinde (Sozialhilfe). Sie wird individuell bemessen und umfasst nebst der Grundleistung zur Existenzsicherung verschiedene Komponenten, welche den persönlichen Situationen der gesuchstellenden Personen Rechnung trägt. Im Kanton Aargau sind die Gemeinden zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe.
Persönliche Hilfe
Die persönliche (immaterielle) Hilfe beinhaltet insbesondere Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen. Diese Hilfe ist unabhängig von einem Gesuch um Sozialhilfe.
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Pilzkontrolle  Die Gemeinde Niederrohrdorf ist der Pilzkontrollstelle der Stadt Baden angeschlossen.
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Trinkwasser  Qualität
Grundwasser:
Die Wasserhärte in Niederrohrdorf liegt zwischen 32.9 und 38.6° fH und wird nach schweizerischem Lebensmittelbuch als „hart“ bezeichnet. Der Nitratgehalt bewegt sich zwischen 11 und 25 mg/l, liegt damit unter dem Toleranzwert, und hält das angestrebte Qualitätsziel von 25 mg/l ein. Die chemischen und mikrobiologischen Ansprüche an Trinkwasser gemäss Hygieneverordnung werden erfüllt.
Quellwasser:
Der Nitratgehalt der Quellen liegt bei 11 - 25 mg/l und die Gesamthärte bei 32.9 - 38.6° fH. Das Quellwasser wird mit einer UV-Anlage behandelt.
Förderung
Im vergangenen Jahr konnten 95 % aus den Grundwasservorkommen Bodenmatt, Torfmoos und Mülimatt gewonnen werden. 5 % stammte aus der Quelle Rotrisch von Oberrohrdorf.
Auskünfte
Weitere Auskünfte erteilt der Brunnenmeister, Thomas Meier (079 531 11 66), gerne.
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Kindergarten (anmelden)  Der Kindergarten unterstützt die Eltern bei der Erziehung der vorschulpflichtigen Kinder. Er fördert das Kind auf spielerische Art in seiner Entwicklung und hilft ihm, schulreif und gemeinschaftsfähig zu werden.
Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt zu Beginn des neuen Schuljahres. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch und kostenlos. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, ihr Kind regelmässig und pünktlich (gemäss Stundenplan) in den Unterricht zu schicken.
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Primarschule  In Niederrohrdorf besuchen etwa 250 Kinder die 1. bis 6. Klasse. Die Schulklassen werden im Schulhaus Rüsler morgens in Blockzeiten unterrichtet. Zusatzangebote wie Tagesstrukturen (Kinderbetreuung) und Aufgabenhilfe sind in der Primarschule seit Jahren fest verankert. Zur Leseförderung bietet die Primarschule in der Schulbibliothek einen Leseclub mit verschiedenen Aktivitäten an.
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Arbeitslosigkeit  Für die Gemeinde Niederrohrdorf ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Baden zuständig. Bitte wenden Sie sich für alle Ihre Anliegen direkt an das RAV Baden.
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Festwirtschaft (Meldung einreichen)  Die Durchführung eines Einzelanlasses mit Wirtetätigkeit (z.B. Vereinsanlass mit Festwirtschaft) muss mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde gemeldet werden.
Werden Spirituosen ausgeschenkt, ist zudem ein Gesuch einzureichen.
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Kaminfeger und Feuerungskontrolle  Die Luftreinhalteverordnung (LRV) verlangt, dass Feuerungsanlagen (Gebäudeheizungen, Industriefeuerungen usw.) alle zwei Jahre kontrolliert oder gemessen werden müssen (periodische Emissionsmessung). Von der Messpflicht ausgenommen sind einzig kleine Holzfeuerungen mit Feuerungswärmeleistungen bis 70 Kilowatt (ohne Restholzfeuerungen). Im Kanton Aargau sind nur Feuerungskontrolleure zugelassen, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.
Kaminfeger in der Gemeinde Niederrohrdorf ist:
Rudolf Perreten
Römerweg 21
5443 Niederrohrdorf
Telefon: 062 891 84 85
Mobile: 079 922 48 98
E-Mail: ruediperreten@hotmail.com
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Abfallentsorgung  Das Entsorgen von Abfall ist gebührenpflichtig. Kehrichtsäcke für die Gemeinde Niederrohrdorf erhalten Sie im Coop, im Chäslade sowie in der Drogerie Meier. Gebührenmarken für Kehricht und Grüngut können Sie bei unseren Einwohnerdiensten im Erdgeschoss des Gemeindezentrums beziehen.
Im Abfallkalender finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Abfallentsorgung. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch.
Öffnungszeiten Entsorgungsplatz
- Montag bis Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch zusätzlich von 13.00 bis 19.00 Uhr
| Abfallkalender 2021
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Sperrgutmarken  Sperrgutmarken für die Kehrichtentsorgung können Sie bei unseren Einwohnerdiensten bezogen werden. Eine Marke kosten CHF 6 und kann für Objekte bis 100cm Länge, 50cm Breite und maximal 22kg Gewicht verwendet werden. Bei grösseren Massen sind entsprechend mehrere Sperrgutmarken anzubringen.
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Häckseldienst  Zweimal jährlich wird in Niederrohrdorf ein gebührenpflichtiger Häckseldienst angeboten. Sie finden alle Informationen im Abfallkalender.
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Baugesuch einreichen  Grundsätzlich sind alle Bauten und Anlagen, welche im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei eine wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung darstellen sowie die Beseitigung von Gebäuden bewilligungspflichtig.
Für die üblichen Bauvorhaben stellt der Gemeinderat die Bewilligungsbehörde dar. Sind die folgenden Kantonalen Interessen betroffen, ist dafür die Zustimmung des Kantons notwendig (Auswahl der in Niederrohrdorf relevanten Interessen):
- Bauen an der Kantonsstrasse
- Bauen am Wald
- Bauen am Gewässer
- Bauen ausserhalb Baugebiet
- Bauen im Landschaftsschutzgebiet
Jedem Baugesuch ist zumindest das vollständig ausgefüllte und von der Bauherrschaft unterzeichnete kommunale Baugesuchsformular beizulegen. Welche Unterlagen für das Baugesuch notwendig sind, kann dem Baugesuchsformular entnommen werden.
Welches Verfahren für ihr Baugesuch zur Anwendung gelangt, erfahren Sie hier: Verfahrensübersicht
Dokumente
- Baugesuch, Formular (kommunal)
- Baugesuch, Formular (kantonal)
- Bau- und Nutzungsordnung
- Vereinfachtes Verfahren, Zustimmungserklärung
- Sichtzonen, Vereinbarung
- Gesuch um Bewilligung für Inanspruchnahme von öffentlichem Strassengebiet, Formular (kommunal)
- Gesuch um Bewilligung für Inanspruchnahme von öffentlichem Strassengebiet, Formular (kantonal)
- Zivilschutz, Ersatzabgabe
- Zivilschutz, Pflichtschutzräume
- Hochwasserschutz, Nachweis
- Solaranlagen, Meldung
- Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen, Merkblatt
- Entsorgungsplatz, Merkblatt
- Mehrlängenzuschlag, Merkblatt
- Parkierung, Merkblatt
- Geometrie von Parkierungen, Merkblatt
- Bedachungen auf Terrassen, Merkblatt
- Sicht an Knoten und Ausfahrten, Merkblatt
- Kanalisationsplan, Muster
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Zonenplan  Der Bauzonenplan, der Ortsplan sowie weitere Planwerke der Gemeinde stehen Ihnen elektronisch zur Verfügung.
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Grundbuchplan oder Katasterplan  Grundbuchpläne (Katasterpläne) können Sie beim Grundbuchgeometer des Bezirks Baden bestellen.
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Grundbuchauszug  Grundbuchauszüge können Sie beim Grundbuchamt des Bezirks Baden bestellen.
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SBB Tageskarte  Die Gemeinden Niederrohrdorf, Bellikon, Künten, Oberrohrdorf, Remetschwil und Stetten stellen gemeinsam 4 SBB-Tageskarten zur Verfügung.
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Schiesspflicht  Einwohner der Gemeinde Niederrohrdorf können ihre Schiesspflicht im Schützenhaus Remetschwil erfüllen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind Dienstbüchlein und Militärischer Leistungsausweis zwingend mitzubringen. Bitte vergessen Sie die Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht (Klebebogen) nicht.
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Fundbüro  Haben Sie einen Gegenstand verloren oder gefunden? Bitte setzen Sie sich mit der Regionalpolizei in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne!
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Polizei  Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal hat ihren Sitz in Niederrohrdorf und ist zuständig für die Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil.
Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal ist die lokale polizeiliche Anlaufstelle für die Bevölkerung.
Polizeinotruf: 117
https://www.ch.ch/de/polizei
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Feuerwehr  Der Feuerwehr obliegen die Feuerbekämpfung und die Hilfeleistung in Brandfällen. Sie trifft die nötigen vorsorglichen Massnahmen bei Feuer- und Explosionsgefahr. Sie wird bei Elementarereignissen, Unglücksfällen und Katastrophen sowie im Rahmen der Katastrophenorganisation eingesetzt.
Im Jahr 1994 haben die Gemeinden von Ober- und Niederrohrdorf beschlossen, die beiden seit 1960 bestehenden Dorffeuerwehren zur Feuerwehr Rohrdorf zusammenzulegen.
Am 1. Januar 1998 bezog die Feuerwehr Rohrdorf den Neubau in Niederrohrdorf mit modernem, zweckmässigen Material und grosszügige Räumlichkeiten. Damit steht mit ihren ca. 100 Feuerwehrangehörigen (Frauen und Männer), eine schlagkräftige, modern ausgerüstete Feuerwehr bereit um notwendige Hilfe zu leisten.
Bei grösseren Ereignissen unterstützen wir die Feuerwehr Fislisbach, wie wir auch von ihr sowie von der Stützpunktfeuerwehr Baden unterstützt werden. Mit allen Feuerwehren in der Umgebung besteht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und bei Grossereignissen kann man gegenseitig Hilfe anfordern.
Besuchen Sie uns auf unserer Webseite oder auf Facebook!
| Flyer
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Steuern - Erlassgesuch einreichen  Die Abteilung Finanzen prüft Ihr Erlassgesuch und leitet dieses dem Gemeinderat zum Entscheid weiter. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, erhoben werden.
Voraussetzungen
Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau und die Steuern sind definitiv veranlagt. Sie müssen Ihr Gesuch (inkl. alle nötigen Belege und Nachweise) vor der Zustellung eines Zahlungsbefehls einreichen. Für den Entscheid entstehen keine Kosten.
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Steuererklärung  Die jährliche Steuererklärung müssen Sie jeweils bis zum 31. März einreichen.
Merkblätter, Informationen und Dienstleistungen zu den Veranlagungs- und Bezugsverfahren der Steuern für natürliche Personen finden Sie hier.
Mit der Software "Easy Tax" können Sie Ihre Steuererklärung am PC ausfüllen und einreichen. Die Software bietet Ihnen viele Erklärungen, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern.
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Hunde (an- oder abmelden)  Mit der An- oder Abmeldung des Hundes auf der Wohngemeinde muss eine Kopie des Heimtierausweises, des Impfpasses oder des Hunde-Ausweises abgegeben werden. Seit 01.01.2017 muss kein Sachkundeausweis mehr vorgelegt werden, der Kursbesuch wird aber weiterhin empfohlen.
Die Hundetaxe wird jährlich im Mai fällig und beträgt CHF 120 pro Hund und Jahr.
Mit dem neuen Hunde-Gesetz im Kanton Aargau, welches per 1. Mai 2012 in Kraft getreten ist, werden die Hundehalterinnen und Hundehalter vermehrt in die Pflicht genommen. Sie sind aufgefordert, ihren Hund so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder übermässig belästigt werden. Für ein verantwortungsvolles Miteinander und zum Schutz von Landschaft und Umwelt, wird mit dem aktuellen Hundegesetz auch das Aufnehmen des Hundekots in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen obligatorisch. Uneinsichtige Hundehaltende können unmittelbar mit einer Ordnungsbusse belegt werden.
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Datensperre beantragen  Die Sperrung der eigenen Adresse und der persönlichen Daten kann voraussetzungslos und ohne Angabe von Gründen bei den Einwohnerdiensten mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Datensperre wird im Einwohnerregister vermerkt.
Sämtliche Details zur Datensperre finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
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Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen  Um die Frist zur Einreichung der Steuererklärung zu erstrecken, können Sie online eine Fristerstreckung beantragen. Bitte nutzen Sie dafür den untenstehenden Link.
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Steuern - Stundungsgesuch einreichen  Die Abteilung Finanzen prüft und entscheidet über eingereichte Gesuche um Zahlungserleichterung (Verlängerung Zahlungsfrist, Ratenzahlung) für Kantons- und Gemeindesteuern.
Voraussetzungen
Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau. Ihr Antrag auf Ratenzahlung oder Ihr Stundungsgesuch muss vor dem Fälligkeitstermin der Steuerrechnung mit allen benötigten Unterlagen eingereicht werden. Für das Gesuch entstehen keine Kosten. Verwenden Sie für Ihr Gesuch den untenstehenden Link.
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Musikschule  Auf den 1. Januar 2017 haben die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil den Gemeindeverband Musikschule Rohrdorferberg gebildet.
Ziel der Musikschule ist es, das Verständnis der Schüler für Musik sowie deren musikalische und instrumentale Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern sowie das Ensemble-Spiel zu pflegen.
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Oberstufe  Die Gemeinden Bellikon, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil sind die Trägerinnen des Gemeindeverbandes Kreisschule Rohrdorferberg.
Der Gemeindeverband betreibt seit 2015 in der Standortgemeinde Niederrohrdorf das Oberstufenzentrum Rohrdorferberg. Im Oberstufenzentrum Rohrdorferberg werden die Bezirks-, Sekundar- und Realschule geführt.
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Vereinfachtes Abrechnungsverfahren Arbeitgeber |
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Mahlzeitendienst  Verschiedene Anbieter bieten regelmässig Mittagstische und Hauslieferdienste an.
| Mahlzeitendienst
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Fahrdienst  Das Seniorennetz Niederrohrdorf, das Schweizerische Rote Kreuz und Tixi Aargau bieten verschiedene Fahrdienste an.
| Fahrdienste
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Eheberatung |
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Mütter- und Väterberatung |
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Berufsberatung  |
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Pflegerische Anlauf- und Beratungsstelle  Die Pro Senectute Aargau betreibt für die Gemeinde Niederrohrdorf die Pflegerische Anlauf- und Beratungsstelle.
Die Anlauf- und Beratungsstelle dient betagten Personen und ihren Angehörigen zur Information und Beratung über das Angebot der vorhandenen Dienste und der benötigten Dienstleistungen.
- Hilfe und Pflege nach Spital- und Kuraufenthalten
- Ambulante Dienste wie Hauspflege, Haushilfedienst, Mahlzeitendienst, Besuchsdienst
- Entlastungsdienst, Fahrdienst, Gartendienst, Administrativer Dienst, Steuererklärungsdienst,
- Notrufsysteme usw.
- Ferienplätze für pflegebedürftige Personen
- Demenz- und weitere Erkrankungen, pflegende Angehörige
- Krisen- und Konfliktsituationen
- Bezugsmöglichkeiten von Hilfsmitteln (Hörgeräte, Rollstuhl, Rollator, Treppenlift, Pflegebett usw.)
- Wohnen im Alter (Alters- und Pflegeheime, Alterswohnungen, Umzug, Wohnungsräumungen)
- Finanzen, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Krankenkassenprämienverbilligung, finanzielle Unterstützung usw.
- Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Anordnung im Todesfall, Kindes- und Erwachsenenschutz
- Freizeitgestaltung (Bildungskurse, Exkursionen, Vorträge, Interessengruppen, Bewegungsangebote, Sportkurse, Sportgruppen, Ferienangebote usw.)
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Wespennest entfernen  Sie haben ein Wespennest entdeckt, welches enternt werden muss? Die Mitarbeiter unseres Bauamts sind Ihnen behilflich.
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Bienenschwarm einfangen  In den Monaten Mai und Juni ist die sogenannte "Schwarmzeit" für Bienen. Kräftige Bienenvölker nutzen den Überfluss an Nektar und Pollen, um sich zu teilen.
Haben Sie einen Bienenschwarm entdeckt? Wenden Sie sich an unsere Imker:
- Kastor Vogler, Niederrohrdorf (Mobile 076 569 41 64)
- Hans Jörg Sommer, Niederrohrdorf (Mobile 079 588 74 54)
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Unterschriftsbeglaubigung  Die Gemeindekanzlei beglaubigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. Diese ist vor Ort zu leisten. Bitte bringen Sie einen persönlichen Ausweis (ID oder Pass) mit. Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt CHF 20. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht nötig.
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Pass- und Patentamt. Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften sowie des Stempels oder Siegels bestätigt.
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Öffentliche Auflage (Baugesuche)  Baugesuche können während der öffentlichen Auflage zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Niederrohrdorf einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Zu Einwendungen legitimiert ist nur, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse geltend machen kann.
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Kinderkrippen  |
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Spielgruppen  |
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Betreibungsbegehren  Sind Sie Gläubigerin oder Gläubiger, so müssen Sie das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einreichen. Wenn es sich bei der Schuldnerin um eine juristische Person handelt, reichen Sie das Gesuch beim Betreibungsamt am Sitz der Firma ein. Das Betreibungsamt stellt dann den Zahlungsbefehl (die Aufforderung, den geschuldeten Betrag zu bezahlen) aus und stellt ihn der Schuldnerin oder dem Schuldner zu.
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Ordentliche Einbürgerung Ausländer  Alle Informationen und Merkblätter zur ordentlichen Einbürgerung von Ausländern im Kanton Aargau finden Sie auf der Webseite des Kantons (siehe Link).
Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten. Die Gesuchseinreichung erfolgt ebenfalls bei der Wohngemeinde.
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Einbürgerung Schweizer  Alle Informationen zur Einbürgerung von Schweizern finden Sie auf der Webseite des Kantons: Link.
Das Gesuchsformular können Sie unten herunterladen und an den Gemeinderat Niederrohrdorf einreichen.
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Brennholz bestellen  Beim Forstbetrieb Reusstal können Sie Brennholz bestellen. Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular.
| Bestellformular Brennholz
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Betreibungsregisterauszug  Bitte beachten Sie, dass Betreibungsregisterauszüge welche am Schalter bezogen werden bar zu bezahlen sind.
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Seniorennetz  Das Seniorennetz bietet kostenlose Unterstützung und Hilfeleistungen von Senioren für Senioren an.
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Steuern - provisorische Rechnung anpassen  Ist Ihre provisorische Steuerrechnung zu hoch oder zu tief? Füllen Sie dieses Formular aus und reichen Sie es der Abteilung Steuern ein. Gestützt auf Ihre Angaben wird die provisorische Steuerrechnung überprüft und bei Bedarf angepasst.
| Hilfsblatt prov. Steuerrechnung
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Familienzentrum Karussell Baden  Das Familienzentrum Karussell richtet sich an Familien aus der Region Baden. Es bietet Kurse und Themenveranstaltungen für Eltern, Veranstaltungen für Kinder und Eltern-Kind-Aktivitäten. Das Familienzentrum vermittelt Babysitter und führt ein Kinderbroki. Weitere Dienstleistungen und Angebote sind Haareschneiden für Kinder, Spiel- und Lerngruppen sowie ein Kinderhütedienst.
Das Zentrum verfügt zudem über einen Indoor- und einen kleinen Outdoorspielplatz sowie ein Treffpunktcafé.
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Spirituosenverkauf (Gesuch einreichen)  Werden an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Die Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde sowie dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Die Bewilligung für den Ausschank und Verkauf von Spirituosen an solchen Einzelanlässen erteilt die Gemeinde.
Bitte füllen Sie das Meldeformular für Einzelanlässe aus (Link siehe unten). Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "senden" drücken, wird das Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt. Bitte drucken Sie danach das Formular aus und reichen Sie es bei der Gemeindekanzlei ein.
| Ausschank und Verkauf alkoholhaltige Getränke
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AHV-Beiträge Nichterwerbstätige |
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Auszug individuelles Konto |
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Ergänzungsleistungen |
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AHV Rentenvorausberechnung |
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Prämienverbilligung Krankenkasse |
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Erleichterte Einbürgerung Ausländer  Alle Informationen zur erleichterten Einbürgerung von Ausländern finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (siehe Link).
Gesuchsformulare sowie weitere Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten oder beim Staatssekretariat für Migration. Die Gesuchseinreichung erfolgt ebenfalls beim Staatssekretariat für Migration in Bern.
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Identitätskarte  Schweizer Bürgerinnen und Bürger können eine Identitätskarte bei den Einwohnerdiensten Niederrohrdorf beantragen. Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit, dass folgenden Anforderungen genügen muss:
- Neutraler Hintergrund
- Profilaufnahme
- Keine Kopfbedenkungen
- Mund muss geschlossen bleiben (bei einem Lächeln dürfen die Zähne nicht sichtbar sein)
Eltern von minderjährigen Kindern müssen den Identitätskartenantrag für ihre Kinder mitunterzeichnen.
Die Gültigkeit einer ID für Erwachsene beträgt 10 Jahre, für Minderjährige 5 Jahre. Die Kosten betragen CHF 70 für Erwachsene und CHF 35 für Kinder.
Möchten Sie von Kombiangebot - Pass und ID gleichzeitig beantragen - profitieren, erfolgt die Beantragung direkt via Ausweiszentrum in Aarau.
| Merkblatt Ausweiszentrum Aargau Fotomustertafel
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Grüngut Jahresvignette 140 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt)  Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll.
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|  CHF 120 | |
Grüngut Jahresvignette 240 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt)  Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll.
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|  CHF 160 | |
Grüngut Jahresvignette 660 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt)  Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll.
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|  CHF 420 | |
Grüngut Jahresvignette 770 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt)  Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll.
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|  CHF 480 | |
Strafregisterauszug  Strafregisterauszüge können entweder online oder am Postschalter bestellt werden. Wird die Bestellung online vorgenommen, erfolgt die Bezahlung per Kreditkarte oder PostFinance Card.
Für die Bestellung am Postschalter nehmen Sie bitte einen gültigen Ausweis mit. Die Bezahlung kann bar oder per PostFinance Card erfolgen.
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Lernfahrausweis  Alles Wissenswerte zur Beantragung des Lernfahrausweises finden Sie auf der Webseite des Strassenverkehrsamts, unter folgendem Link.
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Umtausch ausländischer Führerausweis  Innerhalb eines Jahres seit der Einreise in die Schweiz muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
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Mobility-Standort  Gegenüber dem Coop auf dem Dorfschüürplatz befindet sich in Niederrohrdorf ein Mobility-Standort.
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Sanierung Ortsdurchfahrt  Die Gemeinde gibt kein Gewähr auf Aktualität und Richtigkeit der hier veröffentlichten Unterlagen und Pläne. Die hier veröffentlichten Unterlagen stellen geistiges Eigentum der Bauherrschaft und des Fachplaners dar.
| Gesamtübersicht Gestaltungsplan Plan Schulweg Phase 2.1 Plan Schulweg Phase 2.2 Übersicht Bauphasenplan Bauphase 1 Ausführungsprojekt Monatsjournal Mai 2020 Monatsjournal Juni 2020 Monatsjournal Juli 2020 Monatsjournal August 2020 Monatsjournal September 2020 Monatsjournal Oktober 2020 Pläne Strassenbau Gestaltungsplan Dorfkern Gestaltungsplan Dorfplatz Gestaltungsplan Zentrum 2 Monatsjournal November 2020 Monatsjournal Dezember 2020 Monatsjournal Januar 2021 Monatsjournal Februar 2021
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Leumundszeugnis  Auf dem Leumundszeugnis bestätigt der Gemeinderat Niederrohrdorf, dass die gesuchstellende Person ihren Hauptwohnsitz in Niederrohrdorf hat und macht Angaben zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde.
Die Bestellung des Leumundszeugnisses kann bei der Gemeindekanzlei vorgenommen werden.
Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge aus dem Strafregister respektive Betreibungsregister belegt werden.
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|  CHF 20 | |
Grüngut Jahresvignette 360 Liter (wird per A-Post Plus zugestellt)  Es besteht die Möglichkeit, Grüngut Jahresvignetten gegen Rechnung zu bestellen. Bitte teilen Sie uns mit, um welche Liegenschaft es sich handelt, an welche Adresse die Rechnung geschickt werden kann und ob die Gebührenmarke abgeholt wird oder per Post zugestellt werden soll.
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|  CHF 240 | |
Busse / Fahrplan Niederrohrdorf  Niederrohrdorf verfügt über ein attraktives Angebot was den öffentlichen Verkehr anbelangt. Die Bahnhöfe Baden, Mellingen und Bremgarten können bequem mit dem Bus erreicht werden. Folgende Buslinien verkehren via Niederrohrdorf:
- Die Buslinie 322 verkehrt im Halbstundentakt von Baden nach Bremgarten (via Haltestellen Hiltiberg, Egro, Gemeindezentrum, Welschland, Vogelrüti) und umgekehrt
- Die Buslinie 321 verkehrt im Halbstundentakt von Baden nach Bremgarten (via Haltestellen Hiltiberg, Egro, Gemeindezentrum, Oberrohrdorf) und umgekehrt
- Die Buslinie 331 verkehrt von Mellingen nach Bellikon (via Haltestellen Hiltiberg, Egro, Gemeindezentrum, Oberrohrdorf) und umgekehrt
- Die Buslinie 335 verkehrt von Mellingen zum Kantonsspital Baden (via Haltestellen Egro, Gemeindezentrum, Oberrohrdorf, Fohrhölzli) und umgekehrt
- Die Buslinie 336 verkehrt von Mellingen nach Wohlen (via Haltestelle Holzrüti) und umgekehrt
Mit dem Link "SBB Fahrplan" finden Sie einfach und bequem die Ankunfts- und Abfahrtzeiten unserer Busse.
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Erbbescheinigung  Die Erbbescheinigung gibt verbindlich Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten. Sie kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.
Eine Erbbescheinigung kann beim Bezirksgericht Baden bestellt werden. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine solche Erbgangsurkunde schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Drittpersonen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
Merkblatt zur Bestellung einer Erbbescheinigung/Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt
Bestellung einer Erbbescheinigung
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Erbenverzeichnis  Das Erbenverzeichnis ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei Niederrohrdorf zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.
Die Bestimmungen einer allfälligen letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) werden, im Gegensatz zur Erbbescheinigung, im Erbenverzeichnis nicht berücksichtigt. Häufig wird deshalb von den Banken etc. eine Erbbescheinigung verlangt. Eine Erbbescheinigung ist beim Bezirksamt in Baden zu bestellen.
| Erbenverzeichnis
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AHV-Beiträge Selbständigerwerbende |
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Forstbetrieb Reusstal  Die Ortsbürgergemeinden Künten, Niederrohrdorf, Niederwil, Stetten und Tägerig haben sich vertraglich im Forstbetrieb Reusstal zusammen geschlossen. Geführt wird der Betrieb von der Gemeinde Stetten. Der Forstbetrieb Reusstal bewirtschaftet die Wälder der fünf Gemeinden. Ansprechsperson ist der Förster, Guido Schibli.
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Zivilschutz  Der Zivilschutz gehört nebst der Polizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und den Technischen Betrieben zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz.
Die Zivilschutzorganisation Aargau Ost umschliesst ein Einzugsgebiet von 27 Gemeinden mit rund 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner.Folgende Gemeinden gehören dem Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz Aargau Ost an:
Niederrohrdorf, Fislisbach, Künten, Eggenwil, Oberrohrdorf, Remetschwil, Mägenwil, Mellingen, Mellingen, Wohlenschwil, Tägerig, Niederwil, Fischbach-Göslikon, Bellikon, Dottikon, Dinitikon, Hägglingen, Stetten, Wohlen, Villmergen, Uezwil, Bremgarten, Zufikon, Waltenschwil, Rudolfstetten-Friedlisberg, Berikon, Widen.
Die ZSO Aargau Ost umfasst in den Bereichen Kommando, Führungsunterstützung, Schutz und Betreuung, Unterstützung und Logistik rund 950 aktive Zivilschutzdienstleistende.
Die Geschäftsstelle des ZSO Aargau Ost befindet sich in Wohlen.
Zivilschutzorganisation Aargau Ost
Wilstrasse 57
5610 Wohlen
Telefon: 056 621 27 45
E-Mail: info@zso-ago.ch
https://www.zso-ago.ch/
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Armee |
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Sanität  |
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Jagdaufsicht  Zuständig für das Niederrohrdorfer Jagdrevier sind der Jagdaufseher:
Erich Hess
Gsteingweg 4
5443 Niederrohrdorf
Tel. 079 207 88 32
und sein Stellvertreter:
Hans Locher
Feldweg 1
5452 Oberrohrdorf
Tel. 079 445 91 17
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Aargauische Gesetzessammlung (AGS)  Die Aargauische Gesetzessammlung ist eine chronologisch nachgeführte Sammlung des kantonalen Rechts. In elektronischer Form steht Ihnen die AGS ab dem Jahr 2008 zur Verfügung.
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Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR)  Gesetze, Verordnungen und weitere Erlasstexte finden Sie in der Systematischen Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR). Die Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts ist nach Sachgebieten geordnet und wird mehrmals jährlich aktualisiert.
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Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR)  Konsolidierte Fassung des Bundesrechts und internationalen Rechts geordnet nach Kapiteln und Sachgebieten.
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Online Karten  Mit dem Geoportal bietet das Aargauische Geografische Informationssystem (AGIS) eine Plattform für aktuelle und historische Pläne und Karten zu unterschiedlichen Themen.
Die Online Karten erlauben den schnellen Zugriff auf digitale Geodaten des Kantons Aargau und über die Grenzen des Kantons hinaus.
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Rechtsöffnungsbegehren  Der Schuldner hat gegen die Betreibung Rechtsvorschlag erhoben. Wie kann ich die Betreibung fortsetzen?
Das Fortsetzungsbegehren kann erst gestellt werden, wenn der Rechtsvorschlag entweder vom Schuldner zurückgezogen oder vom zuständigen Gericht beseitigt worden ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig.
Wenn Sie über eine unterzeichnete Schuldanerkennung verfügen, die Forderung bereits durch ein Gerichtsurteil festgestellt worden ist oder eine öffentliche Urkunde vorhanden ist, können Sie beim Bezirksgericht am Betreibungsort die Aufhebung des Rechtsvorschlags ("provisorische" bzw. "definitive Rechtsöffnung") beantragen. Das Formular "Rechtsöffnungsbegehren" erhalten sie hier.
In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage (Zivilklage) beim Friedensrichteramt am Wohnsitz des Schuldners einreichen. Der Friedensrichter bemüht sich eine Einigung herbeizuführen. Kommt es zu keiner Einigung so stehen dem Friedensrichter folgende möglichkeiten zur Verfügung:
- Er hält im Protokoll fest das es keine Einigung gegeben hat und erteilt die Klagebewilligung. (Art. 209 ZPO)
- Er kann bei einem Streitwert unter CHF 2'000 abschliessend entscheiden. (Art. 212 ZPO)
- Er kann den Parteiern bis zu einem Streitwert von CHF 5'000 einen Urteilsvorschlag unterbreiten. (Art. 210 ZPO)
Nach Eröffnung berechtigt die Klagebewilligung während dreier Monate zur Einreichung der Klage beim Gericht (Art. 209 ZPO).
Das Rechtsöffnungsbegehren ist schriftlich beim Bezirkgericht Baden einzureichen. Sie können dieses Formular hier herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen einsenden an den Präsidenten des Bezirksgerichts Baden.
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Notfallnummern | Notfallnummern
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Feiertage  Zusätzlich zum 1. August kann jeder Kanton acht offizielle Feiertage festlegen. Diese Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt.
Die 11 Bezirke des Kantons Aargau, und teilweise auch die Gemeinden innerhalb dieser Bezirke, haben unterschiedliche gesetzliche Feiertage. Unter diesem Link finden Sie die gesetzlichen Feiertage im Kanton Aargau.
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Einzahlungsschein |
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Baugesetz des Kantons Aargau (BauG) |
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Bauverordnung des Kantons Aargau (BauV) |
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Wahlfähigkeitszeugnis  Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.
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Fortsetzungsbegehren  Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.
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Dorfchronik  Rohrdorferberg. Die Geschichte von Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil
Eine direkte Linie führt von der Eiszeit zur heutigen Bezeichnung dieses Gebiets. Die Gletscher liessen eine Moorlandschaft zurück, und Rohrkolben wuchsen in diesen Feuchtgebieten. Lange war die Gegend landwirtschaftlich geprägt, ja gar eine strukturschwache Region, abseits jeglicher Hauptstrassen. Erst in den letzten 50 Jahren änderte der Rohrdorferberg sein Gesicht radikal. Die Gemeinden Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil wurden zum bevorzugten Wohngebiet.
Die Dorfchronik kann bei der Gemeindekanzlei für CHF 48 bezogen werden.
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Schulferien |
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Bau- und Nutzungsordnung (BNO)  Die Gemeinde ist zur Zeit daran, die Bau- und Nutzungsordnung zu revidieren. Das Mitwirkungsverfahren dazu lief vom 31. Oktober 2019 bis zum 02. Dezember 2019. Die Eingegangenen Mitwirkungseingaben sind momentan in Bearbeitung.
Hier finden Sie die am 31. Oktober 2019 im Zuge der Mitwirkung aufgelegen Unterlagen. Diese können auf der Bauverwaltung auch in Papierform eingesehen werden.
| Bau- und Nutzungsordnung (in Kraft) Öffentliche Mitwirkung 01 Entwurf neue Bau- und Nutzungsordnung 02 Entwurf neuer Bauzonenplan 03 Entwurf neuer Kulturlandplan 04 Entwurf Ergänzungsplan Ortskern 05 Änderungen Bauzonenplan 06 Planungsbericht Revision BNO 06.1 Richtwerte ARE Kapazitäten 06.2 Nachweis Bauzonenkapazität 06.3 Bauinventar 06.4 Masterplan Kernzone Bericht 06.4.1 Masterplan Kernzone Teilplan Schutzgrade 06.4.2 Masterplan Kernzone Teilplan Funktionen und Nutzung 06.4.3 Masterplan Kernzone Teilplan Frei- und Grün- und Erschliessungsräume 06.4.4 Masterplan Kernzone Teilplan Städtebau 06.4.5 Masterplan Kernzone Masterplan 06.5 Stellungnahme BadenRegio 07 Liste Mehrwertabgabe und Baupflicht 08 Planungsbericht Aufhebung Sondernutzungspläne 08.1 Aufhebung Sondernutzungspläne 09 Inventar historische Verkehrswege
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Babysitter-Kurs |
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Jungwacht und Blauring Rohrdorf |
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Beratungszentrum Baden |
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Schweizerische Fachstelle Pflegefamilie  Fachliche Unterstützung und Zugang zu Weiterbildung und Beratung erhalten Sie bei der schweizerischen Fachstelle Pflegefamilie, so dass alle Pflegekinder unter bestmöglichen Bedingungen aufwachsen können.
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EasyGov.swiss - Online-Schalter für Unternehmen  EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die sichere und zuverlässige Plattform ermöglicht Unternehmen das elektronische Abwickeln von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort. Dies aktuell vor allem auf Bundesebene, in Zukunft auch bei vielen kantonalen Behördengängen und auf Ebene der Gemeinden. Darüber hinaus erleichtert die Plattform die Orientierung, da sie bei einem konkreten Anliegen aufzeigt, welche Behördengänge in diesem Zusammenhang sonst noch nötig sind. EasyGov entlastet und spart Kosten - bei den Unternehmen und bei den Behörden.
| Broschüre
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Baden Regio  Die Gemeinde Niederrohrdorf ist Mitglied der Regionalplanungsgruppe 'Baden Regio' und mit einem Gemeinderatsmitglied im Vorstand vertreten.
'Baden Regio' ist ein Zusammenschluss von 26 Gemeinden des Kantons Aargau in einem Gemeindeverband mit der Stadt Baden als Zentrum. Mit rund 140'000 Einwohnerinnen und Einwohnern und 66'000 Arbeitsplätzen, mehrheitlich im Dienstleistungssektor, weist die Region ein grosses und hochqualifiziertes Arbeitspotenzial auf und ist Standort international tätiger Unternehmen und wichtiger.
Die Region verfügt über ein vielfältiges Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Sport und Einkauf. Versicherungen und Praxen aller Fachrichtungen stehen in hoher Qualität zur Verfügung. Obwohl mehrheitlich eine städtisch geprägte Region sind eine intakte Landwirtschaft und vielfältige Naherholungsräume erhalten geblieben. Mit erschlossenen Baulandreserven sowohl für Arbeitsplätze im Produktions- und Dienstleistungssektor als auch für Wohnen in hoher Lagequalität ist die Region Baden ein sehr attraktiver Wirtschaftsstandort.
Ein dichtes regionsinternes Busnetz, Eurocity-, Intercity- und Interregiozüge sowie verschiedene S-Bahnlinien erlauben Verbindungen mit kurzen Fahrzeiten innerhalb der Region und nach den Zentren von Zürich, Basel, Bern, Luzern, Zug, Winterthur sowie zum Flughafen Zürich und tragen bei zu einer hohen Standortgunst der Region. Beste Verkehrslage bieten auch direkte Autobahnanschlüsse nach Basel (30 Min.), Bern (60 Min.), Luzern (40 Min.), Zürich (15 Min.) und Zürich Flughafen (20 Min.).
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Medizinische Notfälle  Medizinische Notfallberatung Aargau: 0900 401 501 (CHF 3.23/Min. für Anrufe aus dem Festnetz)
Kinderärztliche Beratung Kantonsspital Baden: 0900 131 131 (CHF 3.16/Min für Anrufe aus dem Festnetz)
Ambulanz: 144
Vergiftungen - Tox Zentrum: 145
Rega: 1414
Kinder- und Jugendnotruf: 147
Telefon-Seelsorge, Dargebotene Hand: 143
Psychiatrische Notfälle Erwachsene: 056 481 60 00
Psychiatrische Notfälle Kinder und Jugendliche: 056 462 20 10
Notfallapotheke 24 h Bezirk Baden / Zurzach: 0844 844 600
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Elternbildung Aargau  Der Kanton Aargau finanziert die Elternbildung Aargau. Angeboten werden verschiedene Kurse, Referate und Treffen für Eltern. Auf der Webseite finden sich zudem Adressen diverser Elternvereine und Fachstellen.
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Regionales Führungsorgan (RFO)  Im Kanton Aargau ist das RFO geografisch deckungsgleich mit der Zivilschutzorganisation aufgestellt. Wie die Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Werke, Information, Zivilschutz und Naturgefahrenberater ist auch das RFO ein Bestandteil der Bevölkerungsschutzorganisation.
Bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen beraten die Mitglieder des RFO die Gemeinderäte, schlagen Massnahmen vor und vollziehen die Entscheide der Gemeinderäte. Das Regionale Führungsorgan unterstützt die Einsatzleitung und koordiniert die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Das RFO kann je nach Situation die Einsatzleitung übernehmen. In der Region Aargau Ost stellt das RFO die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung sicher.
Kontakt:
Regionales Führungsorgan Aargau Ost
Sandro Magistretti C RFO
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Sichtzonenvereinbarung | Vorlage Sichtzonenvereinbarung Merkblatt Kanton, Sicht an Knoten und Ausfahrten
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Strassenaufbruch  Das Gesuch für einen Strasenaufbruch ist zusammen mit einem aktuellen Situationsplan und Grabenquerschnitt spätestens 20 Tage vor Baubeginn vollständig ausgefüllt an bauverwaltung@niederrohrdorf.ch oder an die Bauverwaltung Niederrohrdorf, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf zur Bewilligung einzureichen.
| Gesuch für Strassenaufbruch
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Wald-Knigge  Aufforderung mit Augenzwinkern: Der neue WaldKnigge gibt ein paar einfache Tipps, damit es dem Wald und uns allen gut geht.
Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen ganz unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die einen geniessen die Ruhe, die anderen treiben Sport, wieder andere sind auf der Suche nach dem grössten Pilz oder einer seltenen Blume. Das kann zu Konflikten führen – was nicht nur dem friedlichen Miteinander schadet, sondern letztlich auch dem Wald. Der Wald steht allen offen. Der Zutritt ist mit wenigen Einschränkungen frei, erfordert aber unseren Respekt als Gast. Die Arbeitsgemeinschaft für den Wald hat darum einen Wald-Knigge mit 10 Verhaltenstipps für den respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Kein Mahnfinger, sondern ein witzig illustrierter Denkanstoss. Die Zeichnungen stammen aus der Feder des Cartoonisten Max Spring.
Die Verhaltens-Tipps geben unter anderem Hinweise zum Umgang mit Abfall, zur Forstarbeit, zu Gefahren im Wald, zum Ausführen von Hunden oder zum sammeln und Pflücken. Der Wald-Knigge schliesst mit einem Thema, das vielen Waldbesuchenden zu wenig bewusst ist. Immer mehr Leute gehen auch in der Dämmerung und nachts in den Wald. Doch gerade dann sind viele Tiere darauf angewiesen, dass sie sich ungestört erholen oder auf Futtersuche gehen können.
Beim Wald-Knigge haben 20 Trägerorganisationen mit ganz unterschiedlichen Interessen mitgemacht – von WaldSchweiz, dem Verband der Waldeigentümer, über das Forstpersonal bis hin zu Umwelt- und Bildungsorganisationen, Sportverbänden, Pilzfans und Jägern. Ihnen allen ist ein respektvolles Nebeneinander
im Wald ein Anliegen.
Machen auch Sie mit!
| Flyer Wald-Knigge
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Zusammenleben Schweiz  Mit der Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz (ZidS) kann ein verlässliches Bild der Herausforderungen, die sich für das gemeinsame Miteinander verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Schweiz stellen, gezeichnet werden. Detaillierte Zahlen zu sieben Themenfeldern liefern Antworten auf Fragen zu Vielfalt, Rassismus und Integration.
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Deutsch sprechen  Im moderierten Gespräch das Deutsch verbessern oder Schweizerdeutsch besser verstehen und zu Themen aus dem Alltag die Schweizer Kulturen kennenlernen.
Stadtbibliothek Baden. Jeden Donnerstag, 13.30 – 14.45 Uhr / ohne Anmeldung / kostenlos
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Integration Aargau  Scharnier und Drehscheibe für Integration
Die Anlaufstelle Integration Aargau (AIA) ist die Fachstelle für Migration und Integration im Kanton Aargau. Die AIA berät, dokumentiert, vernetzt und informiert Privatpersonen, Gemeinden, Schulen, Firmen und Organisationen.
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Parkieren im öffentlichen Raum  Die Regelungen über das Parkieren auf Nebenstrassen im Gemeindegebiet finden Sie untenstehend.
| Parkieren im öffentlichen Raum
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Mein Kind in der Schweiz erziehen  Kurs-Reihe für Eltern zu Erziehung und Früher Förderung. Auf Deutsch und Arabisch, mit Kinderbetreuung.
| Elternkurs Arabisch Aarau
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MuKi-Deutschkurs  Von Mai bis September 2021 findet in Niederrohrdorf ein MuKi-Deutschkurs statt. Alle Details dazu stehen im untenstehendem Flyer.
| Flyer MuKi-Deutsch
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Ortsplan Rohrdorf | Ortsplan Rohrdorf
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Mütterhilfe Aargau  Unterstützung alleinerziehender, finanzschwacher Mütter, ausnahmsweise auch Väter. Vorrangig zur Überbrückung temporärer, finanzieller Engpässe durch Krankheit/Schwangerschaft/Mutterschaft oder Rekonvaleszenz.
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Selbsthilfezentrum Aargau  Informations- und Beratungsstelle rund ums Thema Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen im Kanton Aargau.
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Anlaufstelle gegen Häusliche Gewalt  Kontaktiert und berät sowohl Gewaltbetroffene als auch Gewaltausübende. Sie stellt sicher, dass alle Betroffenen über die entsprechenden Beratungs- und Hilfsangebote informiert werden.
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Budgetberatung Aargau  Das Erstellen eines Budgets schafft Klarheit, Sicherheit und Freiheit. Zudem werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, mehr aus Ihrem Geld zu machen.
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Hallo Aargau  Informationen in 14 Sprachen für einen guten Start am neuen Wohnort im Kanton Aargau.
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Integrationsplattform Aargau  Datenbank mit Angeboten für und von Migrantinnen. Deutschkurse, Beratungsstellen, Migrantenvereine, Aktivitäten von Freiwilligen, Treffpunkte und vieles mehr. Geordnet nach Schlagworten und Bezirken.
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Rechenschaftsberichte  Hier finden Sie die jährlichen Berichte über die Tätigkeiten des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung.
| Rechenschaftsbericht 2019 Rechenschaftsbericht 2018 Rechenschaftsbericht 2017 Rechenschaftsbericht 2016 Rechenschaftsbericht 2015 Rechenschaftsbericht 2014 Rechenschaftsbericht 2013 Rechenschaftsbericht 2012
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Militärisches Aufgebot | Plakat Aufgebot 2021 Erläuterungen zum militärischen Aufgebot
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Biodiversität im Siedlungsgebiet  Der Zustand der Artenvielfalt in der Schweiz ist besorgniserregend. Das Bundesamt für Umwelt BAFU fürchtet um einen Grossteil der Arten in der Schweiz, da die Lebensräume immer mehr verschwinden. Der Siedlungsraum bietet grosses Potential für den Erhalt der Lebensräume und damit zur Erhöhung der Biodiversität. Wir sind nicht auf das reine Zuschauen beschränkt, wir können auch etwas tun. Beispielsweise kann im eigenen Garten mit kleinen Massnahmen viel erreicht werden, und jede und jeder der mitmacht, trägt zur wichtigen Vernetzung der einzelnen Standorte bei. Dabei ist wichtig, dass die Wanderung von Kleintieren möglich bleibt: hinfort mit kleinmaschigen Zäunen ohne Durchschlupfmöglichkeit, Schwimmbecken ohne Ausstiegshilfe oder Fallgruben ohne Gitter.
Die Gemeinde leistet zudem auf eigenem Gebiet ihren Beitrag. Auf öffentlichen Flächen wird bei der Gestaltung und Bewirtschaftung stets auf Naturnähe und Artenvielfalt geachtet. Anstelle von Grasflächen, welche oft gemäht werden und kaum Kleintiere beherbergen, kommen Blumenwiesen oder Ruderalflächen zum Einsatz. An geeigneten Stellen kann mit einzelnen Massnahmen ein Beitrag zum Erhalt seltener Arten geleistet werden, beispielsweise mit Lesesteinhaufen, Totholz, Insektenhotels oder Asthaufen. Einer wichtigen Bedeutung kommen in Niederrohrdorf die Trockensteinmauern zu, welche einen Lebensraum für Eidechsen, Wildbienen und trockenheitsliebende Pflanzenarten darstellen.
Helfen Sie mit, die Artenvielfalt zu erhalten, auch ein kleiner Beitrag hat eine grosse Wirkung. Weitere Informationen finden Sie hier: Naturnahe Umgebungsgestaltung.
| Schild Asthaufen Schild Wildblumenwiese Schild Steinhaufen Schild Trockenmauer Schild Ruderalflächen
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