Grundsätzlich sind alle Bauten und Anlagen, welche im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei eine wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung darstellen sowie die Beseitigung von Gebäuden bewilligungspflichtig.
Für die üblichen Bauvorhaben stellt der Gemeinderat die Bewilligungsbehörde dar. Sind die folgenden Kantonalen Interessen betroffen, ist dafür die Zustimmung des Kantons notwendig (Auswahl der in Niederrohrdorf relevanten Interessen):
Jedem Baugesuch ist zumindest das vollständig ausgefüllte und von der Bauherrschaft unterzeichnete kommunale Baugesuchsformular beizulegen. Welche Unterlagen für das Baugesuch notwendig sind, kann dem Baugesuchsformular entnommen werden.
Welches Verfahren für ihr Baugesuch zur Anwendung gelangt, erfahren Sie hier: Verfahrensübersicht
Dokumente
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