Erbenverzeichnis

Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis ist eine Aufstellung über alle gesetzlichen Erben. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, ein solches Verzeichnis schriftlich oder telefonisch bei der Gemeindekanzlei Niederrohrdorf zu bestellen. Andere Personen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.

Die Bestimmungen einer allfälligen letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) werden, im Gegensatz zur Erbbescheinigung, im Erbenverzeichnis nicht berücksichtigt. Häufig wird deshalb von den Banken etc. eine Erbbescheinigung verlangt. Eine Erbbescheinigung ist beim Bezirksamt in Baden zu bestellen (056 200 13 13).

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Gemeindekanzlei
Ausweise und Bescheinigungen, Todesfall

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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