Registrierungspflicht
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.
Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:
- Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.
Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich im Mai in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt CHF 120.00.
Taxbefreit sind im Einsatz stehende Hunde, für welche dies nachgewiesen wird:
- Lawinenhunde (Einsatzbestätigung Alpine Rettung Schweiz ARS)
- Katastrophen- und Flächensuchhunde (Einsatzbestätigung REDOG)
- Diensthunde von Militär, Grenzwacht und Polizei (Bestätigung der vorgesetzten Stelle)
- Blindenführhunde und Behindertenhunde (Bestätigung über eine IV-anerkannte Ausbildung des Hundes und Bestätigung der IV, dass ein solcher Hund gebraucht wird)
- Herdenschutz- und Herdengebrauchshunde
- Schweisshunde
Um Korrekturen und Stornierungen der Hundesteuerrechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sämtliche Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) vorzunehmen und der Gemeinde zu melden (Tel. 056 485 66 00 oder gemeindekanzlei@niederrohrdorf.ch).
Hundekot
Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.00.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential
Für Rassetypen, welche als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Folgende Rassetypen gehören dazu: (American)Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Bully, Rottweiler.
Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der folgenen Webseite:
https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst/hunde