Hundehaltung

Hundehaltung

Mit der An- oder Abmeldung des Hundes bei der Wohngemeinde muss eine Kopie des Heimtierausweises abgegeben werden.

Hundesteuer
- Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Die Hundetaxe wird jährlich im Mai erhoben.
- Taxbefreit sind nur im Einsatz stehende Hunde, für welche dies auch nachgewiesen wird:
   - Lawinenhunde (Einsatzbestätigung Alpine Rettung Schweiz ARS)
   - Flächen-/Geländesuchhunde (Einsatzbestätigung REDOG)
   - Diensthunde von Militär, Grenzwacht und Polizei (Bestätigung der vorgesetzten Stelle)
   - Blindenführhunde und Behindertenhunde (Bestätigung über eine IV-anerkannte Ausbildung des Hundes und Bestätigung der IV, dass ein solcher Hund gebraucht wird)

Um Korrekturen und Stornierungen der Hundesteuerrechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sämtliche Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) vorzunehmen und der Gemeinde zu melden (Tel. 056 485 66 00 oder gemeindekanzlei@niederrohrdorf.ch)

Ausweise
- Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip versehen sein.
- Für jeden Hund wird ein Heimtierpass (Impfbüchlein) ausgestellt, mit Angaben zur Mikrochipnummer sowie zu Hund und Halter.
- Ein Sachkundenachweis ist seit 01. Januar 2017 freiwillig.

Allgemeine Pflichten Hundehalter  
- Hunde müssen bei Zuzug innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises abzugeben.
- Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.00.  
- Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Folgende Rassetypen gehören dazu: (American)Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der folgenen Webseite: 
https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst/hunde/Hunde.jsp

Leinenpflicht Hunde
Registrierung als Hundehalter/-in
Gemeindekanzlei
Tiere

Herzlich Willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

Gemeindehaus Niederrohrdorf
 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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