Besuchsaufenthalt visumspflichtige Ausländer

Besuchsaufenthalt visumspflichtige Ausländer

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat/Botschaft ihres Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Garantieerklärung" an seine Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leiten das Gesuch an das Migrationsamt Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Visa für ausländische Staatsangehörige
Einwohnerdienste
Ausweise und Bescheinigungen

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Gemeindeverwaltung

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Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
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