Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Niederrohrdorf ist das Bezirksgericht (Familiengericht) Baden.

Bestellformular Handlungsfähigkeitszeugnis
Bezirksgericht Baden
Ausweise und Bescheinigungen

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Gemeindeverwaltung

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5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
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