Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. Zuständig für die Gemeinde Niederrohrdorf ist das Bezirksgericht (Familiengericht) Baden.

Bezirksgericht Baden
Ausweise und Bescheinigungen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

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