Krankenkassenpflicht in der Schweiz

Krankenkassenpflicht in der Schweiz

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt für Krankenpflege versichern lassen. Alle Details dazu finden Sie auf dem Internetauftritt des Kantons Aargau. 

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesundheit/gesundheitsversorgung/versicherungspflicht
Einwohnerdienste
Gesundheit, Wohnen und Umziehen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen