Krankenkassenpflicht in der Schweiz

Krankenkassenpflicht in der Schweiz

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt für Krankenpflege versichern lassen. Alle Details dazu finden Sie auf dem Internetauftritt des Kantons Aargau. 

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesundheit/gesundheitsversorgung/versicherungspflicht
Einwohnerdienste
Gesundheit, Wohnen und Umziehen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

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Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

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Donnerstag
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