Erbbescheinigung

Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung gibt verbindlich Auskunft über den Kreis der Erbberechtigten. Sie kann erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist von 3 Monaten (Art. 567 ZGB) ausgestellt werden. Andernfalls müssen die Erben vorgängig die Annahme der Erbschaft erklären.

Eine Erbbescheinigung kann beim Bezirksgericht Baden bestellt werden. Jeder gesetzliche Erbe ist berechtigt, eine solche Erbgangsurkunde schriftlich oder telefonisch zu bestellen. Drittpersonen können das Dokument nur in der Eigenschaft als Willensvollstrecker oder als Bevollmächtigter bestellen und haben sich entsprechend auszuweisen.

Merkblatt zur Bestellung einer Erbbescheinigung/Anmeldung des Erbgangs beim Grundbuchamt
Bestellung einer Erbbescheinigung

Bezirksgericht Baden
Todesfall

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