Die Abteilung Finanzen prüft Ihr Erlassgesuch und leitet dieses dem Gemeinderat zum Entscheid weiter. Gegen den Entscheid des Gemeinderats kann Rekurs beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, erhoben werden.
Voraussetzungen Sie sind steuerpflichtig im Kanton Aargau und die Steuern sind definitiv veranlagt. Sie müssen Ihr Gesuch (inkl. alle nötigen Belege und Nachweise) vor der Zustellung eines Zahlungsbefehls einreichen. Für den Entscheid entstehen keine Kosten.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2Postfach 135443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00Fax 056 485 66 09E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag08.30 - 11.30 Uhr
Freitag07.30 - 11.30 Uhr
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