Bäume/Sträucher

Bäume/Sträucher

Alle Anwohnerinnen und Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss (§ 109 BauG) zurückzuschneiden. Das Lichtraumprofil gemäss Merkblatt der Gemeinde Niederrohrdorf ist stets freizuhalten. 

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern, Merkblatt
Kanton Aargau, Merkblatt Sicht im Strassenraum
Abteilung Planung und Bau
Umwelt

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Sommeröffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 11.30 Uhr

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