Alle Anwohnerinnen und Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss (§ 109 BauG) zurückzuschneiden. Das Lichtraumprofil gemäss Merkblatt der Gemeinde Niederrohrdorf ist stets freizuhalten.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2Postfach 135443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00Fax 056 485 66 09E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag08.30 - 11.30 Uhr
Freitag07.30 - 11.30 Uhr
Drucken | Impressum | BarrierefreiSitemap | Datenschutz | Nutzungsbedingungen