Drittmeldepflicht: Meldung Mieterwechsel

Drittmeldepflicht: Meldung Mieterwechsel

Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden

Die Drittmeldepflicht ist im §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen gemäss Meldefrist von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Die Portallösung https://www.drittmeldung.ch wurde von den Kantonen Aargau und Zürich finanziert und realisiert. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.

Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt über die Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.

Für die Meldung über die Plattform wird der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWIG) benötigt; diese können über https://map.geo.admin.ch/ ermittelt werden

https://www.drittmeldung.ch
Einwohnerdienste
Wohnen und Umziehen

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Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
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