Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber an die Gemeinden
Die Drittmeldepflicht ist im §10 im Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt und verpflichtet Vermieter und Logisgeber dazu, ein-, um- und wegziehende Personen gemäss Meldefrist von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Die Portallösung https://www.drittmeldung.ch wurde von den Kantonen Aargau und Zürich finanziert und realisiert. Sie dient dazu, Aus- und Einzüge von Mietern der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen.
Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt über die Plattform zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten.
Für die Meldung über die Plattform wird der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWIG) benötigt; diese können über https://map.geo.admin.ch/ ermittelt werden
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2Postfach 135443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00Fax 056 485 66 09E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag08.30 - 11.30 Uhr
Freitag07.30 - 11.30 Uhr
Drucken | Impressum | BarrierefreiSitemap | Datenschutz | Nutzungsbedingungen