Fortsetzungsbegehren

Fortsetzungsbegehren

Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der Schuldner Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.

Link Formulare
Regionales Betreibungsamt Heitersberg-Reusstal
Betreibung

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Fon 056 485 66 00
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