Betreibung

Staat und Recht
Betreibung

Das Betreibungsbegehren ist der erste Schritt einer Gläubigerin oder eines Gläubigers (Person, der ein Geldbetrag geschuldet wird), um ein Betreibungsverfahren einzuleiten und den geschuldeten Betrag bei der Schuldnerin oder dem Schuldner (Person, die den Geldbetrag schuldet) einzutreiben.

https://www.ch.ch/de/betreibungsverfahren/
Betreibungsbegehren, Fortsetzungsbegehren, Rechtsöffnungsbegehren
Regionales Betreibungsamt Heitersberg-Reusstal

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Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
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