Bis 2013 waren die Gemeinden für das Vormundschaftswesen zuständig. Seit 2014 existieren die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), im Kanton Aargau wird diese Aufgabe durch die Familiengerichte wahrgenommen.
Für die Gemeinde Niederrohrdorf ist das Familiengericht Baden zuständig.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2Postfach 135443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00Fax 056 485 66 09E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag - Donnerstag08.30 - 11.30 Uhr
Freitag07.30 - 11.30 Uhr
Drucken | Impressum | BarrierefreiSitemap | Datenschutz | Nutzungsbedingungen