Ersatzwahl Schulpflege: Resultat und 2. Wahlgang

10.03.2019

Ersatzwahl Schulpflege: Resultat und 2. Wahlgang

Am 10. März 2019 fand die Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 statt.

Resultate 1. Wahlgang vom 10. März 2019 und Hinweise für 2. Wahlgang

Anzahl Stimmberechtigte:         2'682
Eingegangene Wahlzettel:           100
leer/ungültig:                                  25
In Betracht fallende Wahlzettel:     75
Absolutes Mehr:                             38

Nicht gewählt sind:
- Frey Lukas                                     16  Stimmen
- Stutz Melanie                                  4  Stimmen
- Laski Daniel                                     3  Stimmen
- Vereinzelt                                      52  Stimmen

Eine Wahl ist nicht zustande gekommen, nachdem kein Stimmberechtigter das absolute Mehr erreicht hat. Der zweite Wahlgang findet am 19. Mai 2019 statt.

Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Das Formular für die Anmeldung finden Sie hier. Der Anmeldung sind zudem ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Anmeldungen müssen bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros bis spätestens am Mitwoch, 3. April 2019, 12.00 Uhr, eintreffen. Ein Rückzug der Anmel-dung ist nicht zulässig. Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Wahlbeschwerden (§§ 66 ff des Gesetzes über die politischen Rechte) sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen.

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

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Postfach 13
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Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

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