09.03.2026
Liegenschaftenbesitzer und Hausverwaltungen werden gebeten, Bepflanzungen auf die Grundstückgrenzen zurückzuschneiden.
Die auf Strassen, Plätze und Trottoirs hinausragende Bepflanzung ist bis Ende März 2026 auf die Grundstückgrenzen zurückzuschneiden.
In Strasseneinmündungsbereichen sind Sichtzonen zu schaffen. Verkehrssignale, Strassennamensschilder, Hydranten, Strassenlampen usw. sind freizuhalten.
Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)