25.06.2026
Wer seine Steuererklärung 2025 noch nicht eingereicht hat, sollte dies bis Ende Juni 2026 nachholen oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.
Steuerpflichtige, die bis dann weder ihre Steuererklärung eingereicht noch eine Verlängerung beantragt haben, müssen mit einer Mahngebühr rechnen.
Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/fristerstreckung beantragt werden.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 66 00
E-Mail an die Gemeindekanzlei
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Dienstag
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