Frist Steuererklärung 2025

25.06.2026

Wer seine Steuererklärung 2025 noch nicht eingereicht hat, sollte dies bis Ende Juni 2026 nachholen oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

Steuerpflichtige, die bis dann weder ihre Steuererklärung eingereicht noch eine Verlängerung beantragt haben, müssen mit einer Mahngebühr rechnen.

Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/fristerstreckung beantragt werden.

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 66 00
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen