27.08.2026
Das allgemeine Feuerverbot wird neu auf den Wald beschränkt. Es ist nach wie vor grosse Vorsicht geboten.
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 verfügt der Kanton bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand.
Medienmitteilung Kanton 27.08.2026
Merkblatt Gefahrenstufe 4
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Webseite: https://www.waldbrandgefahr.ch
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