Wahl- und Abstimmungsplakate

22.09.2026

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, folgende Bestimmungen zu beachten betreffend Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten:

-  Es ist untersagt, Abstimmungsplakate an den Kandelabern anzubringen
-  Für das Anbringen von Wahlplakaten dürfen nur die Kandelaber an den Kantonsstrassen benutzt werden.
-  Die übergeordneten Bestimmungen des Kantons für Wahl- und Abstimmungsplakate sind einzuhalten.
-  Nicht den Vorgaben entsprechende Abstimmungs- und Wahlplakate werden ohne vorgängige Mitteilung an die Parteien und/oder die Kandidaten durch die Gemeinde entfernt.


Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Tel. 056 485 66 00
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr

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