22.09.2026
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, folgende Bestimmungen zu beachten betreffend Anbringen von Wahl- und Abstimmungsplakaten:
- Es ist untersagt, Abstimmungsplakate an den Kandelabern anzubringen
- Für das Anbringen von Wahlplakaten dürfen nur die Kandelaber an den Kantonsstrassen benutzt werden.
- Die übergeordneten Bestimmungen des Kantons für Wahl- und Abstimmungsplakate sind einzuhalten.
- Nicht den Vorgaben entsprechende Abstimmungs- und Wahlplakate werden ohne vorgängige Mitteilung an die Parteien und/oder die Kandidaten durch die Gemeinde entfernt.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 66 00
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Freitag
07.30 - 14.00 Uhr