30.10.2025
Ende Oktober 2025 wurden die neuen Schätzungswerte für Aargauer Liegenschaften eröffnet.
Neubewertung der Schätzungswerte von Liegenschaften
Am 23. Oktober 2025 wurden die neuen Schätzungswerte für Aargauer Liegenschaften eröffnet (gültig ab 01.01.2025). Für schätzungstechnische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramtes (Telefon 062 835 27 45, E-Mail: grundstueckschaetzung@ag.ch). Für allgemeine Fragen steht Ihnen die Abteilung Steuern zur Verfügung. Weitere Informationen rund um die Neubewertung der Liegenschaft finden Sie hier.
Falsche Bezeichnung bei Adress- und Eigentümerangaben
Beim Versand der neuen Schätzungsverfügungen für den Eigenmietwert und für den Vermögenssteuerwert der Liegenschaften ist ein technischer Fehler im Bereich der Adress- und Eigentümerfelder unterlaufen. In einigen Verfügungen ist beispielsweise in den Adress- und Eigentümerfeldern zusätzlich zum Namen der Eigentümerin oder des Eigentümers irrtümlicherweise der Name der geschiedenen Ehepartnerin oder des geschiedenen Ehepartners aufgeführt.
Die in der Verfügung aufgeführten Schätzwerte sind von diesem Fehler nicht betroffen.
Wir sind bestrebt, die technische Verknüpfung der Adress- und Eigentümerdaten so schnell wie möglich zu berichtigen. Falls Sie eine Verfügung mit einer korrigierten Bezeichnung der Adress- und Eigentümerangaben wünschen, stellen wir Ihnen gerne eine neue Verfügung zu. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an: grundstueckschaetzung@ag.ch.
Das kantonale Steueramt bedauert die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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