02.11.2026
Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger neu zwischen einer nichtbiometrischen und einer biometrischen Identitätskarte wählen. Die biometrische Identitätskarte verfügt über einen Datenchip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken.
Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.
Nichtbiometrische Identitätskarte
Die nichtbiometrische Identitätskarte kann weiterhin bei den Einwohnerdiensten am Schalter beantragt werden. Sie eignet sich insbesondere für Personen, welche die Identitätskarte als Ausweis in der Schweiz benötigen.
Biometrische Identitätskarte
Für Personen, welche die Identitätskarte regelmässig als Reisedokument innerhalb der EU verwenden, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Diese kann nicht bei den Einwohnerdiensten, sondern ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau beantragt werden.
Weitere Informationen zur Identitätskarte finden Sie unter www.schweizerpass.ch oder im Merkblatt.
Vor dem 2. November 2026 ausgestellte nichtbiometrische Identitätskarten bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und können weiterhin, als Reisedokument verwendet werden.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden. Erstere ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument. Weitere Informationen zur E-ID folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Bei Unklarheiten stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.
Herzlich willkommen!
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