Maskentragepflicht im Gemeindehaus

19.10.2020

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.

In der Folge gilt im Gemeindehaus Niederohrdorf ab sofort eine Maskentragepflicht für den allgemein zugänglichen Bereich. Dazu gehören der Eingangsbereich, das Treppenhaus und die Schalterräume.

Die Schalter der verschiedenen Abteilungen können weiterhin ohne vorgängige Anmeldung aufgesucht werden. Die Maskentragepflicht gilt ab Eintritt ins Gemeindezentrum.

Bitte beachten Sie, dass diverse Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung auch über unseren Online-Schalter 

https://niederrohrdorf.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php

erhältlich sind und Auskünfte und Beratungen telefonisch bzw. per E-Mail abgewickelt werden können. Für Abgaben von Unterlagen (bspw. Steuererklärungen etc.) ist der Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindezentrums zu benutzen. An-/Ab- und Ummeldungen können einfach online via eUmzugCH übermittelt werden. 

Bitte machen Sie sich vor einem Besuch der Verwaltung oder der Regionalpolizei folgende Gedanken:

  • Ist mein Besuch auf der Verwaltung oder der Regionalpolizei zwingend notwendig?
  • Kann ich mein Anliegen nicht auch telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg klären?
  • Kann ich meine Fragen und Anliegen auch zu einem späteren Zeitpunkt klären?
Wir bedanken uns für die entsprechende Umsetzung und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen