19.10.2020
Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen.
In der Folge gilt im Gemeindehaus Niederohrdorf ab sofort eine Maskentragepflicht für den allgemein zugänglichen Bereich. Dazu gehören der Eingangsbereich, das Treppenhaus und die Schalterräume.
Die Schalter der verschiedenen Abteilungen können weiterhin ohne vorgängige Anmeldung aufgesucht werden. Die Maskentragepflicht gilt ab Eintritt ins Gemeindezentrum.
Bitte beachten Sie, dass diverse Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung auch über unseren Online-Schalter
https://niederrohrdorf.ch/de/verwaltung/onlineschalter.php
erhältlich sind und Auskünfte und Beratungen telefonisch bzw. per E-Mail abgewickelt werden können. Für Abgaben von Unterlagen (bspw. Steuererklärungen etc.) ist der Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindezentrums zu benutzen. An-/Ab- und Ummeldungen können einfach online via eUmzugCH übermittelt werden.
Bitte machen Sie sich vor einem Besuch der Verwaltung oder der Regionalpolizei folgende Gedanken:
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)