05.05.2025
Wir bitten Vermieter und Logisgeber uns Änderungen in Ihren Liegenschaften zu melden.
Wir möchten Vermieter und Logisgeber erneut darauf aufmerksam machen, dass der Kanton Aargau die Drittmeldepflicht im §10 vom Register- und Meldegesetz (RMG) geregelt hat und Vermieter und Logisgeber dazu verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden.
Wir bitten die Vermieter und Logisgeber uns die Änderungen in Ihren Liegenschaften über das Portal Drittmeldung (https://drittmeldung.ch) oder per E-Mail an die einwohnerdienste@niederrohrdorf.ch zu melden.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Bemühungen.
EINWOHNERDIENSTE NIEDERROHRDORF
Herzlich willkommen!
Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf
Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei
Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr
Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)