
Per 1. Mai 2012 gelten für die Hundehaltung folgende gesetzliche Bestimmungen:
Gebührenpflichtig - Für alle Hunde ab den dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe zu entrichten.
- Die Hundetaxe ist jährlich im Mai persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei zu bezahlen. Dazu ist der Heimtierausweis sowie der Sachkundeausweise mitzubringen.
- Die Gebühr beträgt CHF 115.00; für Hunde, welche ab 31. Oktober eingelöst werden, die Hälfte.
- Von der Hundetaxe befreit sind Sanitäts-, Lawinen-, Katastrophen- und Flächensuchhunde gemäss Schweizerischem Verein für Such- und Rettungshunde, Blindenführhunde, Behindertenhunde, Schweisshunde und Diensthunde von Armee, Grenzwachtkorps oder Polizei (private Sicherheitsdienst-Hunde sind gebührenpflichtig). Bei der Gebührenzahlung ist der vorgeschriebene Nachweis vorzulegen.
- Hundemarken werden keine mehr abgegeben.
Ausweise - Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip ausgerüstet sein.
- Heimtierausweis (Impfbüchlein); darin ist die Mikrochip-Nummer ersichtlich.
- Sachkundeausweis für Hundehalter, welche ab 1. September 2008 einen Hund besitzen.
- Ersthalter müssen vor der Hundeanschaffung einen Theoriekurs von mindestens vier Lektionen besucht haben. Anschliessend ist innerhalb eines Jahres ein Praxiskurs zu absolvieren.
Hundeführerkurse
Hundeführerkurse bieten verschiedene Organisationen an. Beim Kantonalverband Aargauer Kynologen können die Details zu den Kursorten und Termine abgefragt werden: www.kvak.ch.
Pflichten der Hundehalter - Der Hund muss so gehalten werden, dass er weder Menschen noch Tiere gefährdet oder übermässig belästigt.
- Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle (Leinenpflicht auch im Wald) gehalten werden.
- Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.00.
- Mutationen wie Zuzug, Wegzug, Adressänderung oder Tod des Hundes sind innert 10 Tagen der Gemeindekanzlei und der ANIS zu melden. Dabei ist eine Kopie des Heimtierausweises sowie des Sachkundeausweises vorzulegen.
- Für Rassetypen, welche als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingestuft werden, muss ab 1. Mai 2012 beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Folgende Rassetypen gehören dazu: (American)Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler
|
|