Hundehaltung

Hundehaltung

Mit der An- oder Abmeldung des Hundes bei der Wohngemeinde muss eine Kopie des Heimtierausweises abgegeben werden.

Hundesteuer
- Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von CHF 120.00 zu entrichten. Die Hundetaxe wird jährlich im Mai erhoben.
- Taxbefreit sind nur im Einsatz stehende Hunde, für welche dies auch nachgewiesen wird:
   - Lawinenhunde (Einsatzbestätigung Alpine Rettung Schweiz ARS)
   - Katastrophen- und Flächensuchhunde (Einsatzbestätigung REDOG)
   - Diensthunde von Militär, Grenzwacht und Polizei (Bestätigung der vorgesetzten Stelle)
   - Blindenführhunde und Behindertenhunde (Bestätigung über eine IV-anerkannte Ausbildung des Hundes und Bestätigung der IV, dass ein solcher Hund gebraucht wird)
   - Herdenschutz- und Herdengebrauchshunde
   - Schweisshunde

Um Korrekturen und Stornierungen der Hundesteuerrechnungen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalterinnen und Hundehalter sämtliche Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) vorzunehmen und der Gemeinde zu melden (Tel. 056 485 66 00 oder gemeindekanzlei@niederrohrdorf.ch)

Ausweise
- Alle Hunde müssen durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip versehen sein.
- Für jeden Hund wird ein Heimtierpass (Impfbüchlein) ausgestellt, mit Angaben zur Mikrochipnummer sowie zu Hund und Halter.
- Ein Sachkundenachweis ist seit 01. Januar 2017 freiwillig.

Allgemeine Pflichten Hundehalter  
- Hunde müssen bei Zuzug innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist eine Kopie des Heimtierausweises abzugeben.
- Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten, sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse von CHF 100.00.  
- Für Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential» eingestuft werden, muss beim Kantonalen Veterinärdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. Folgende Rassetypen gehören dazu: (American)Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier/American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Bully, Rottweiler.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der folgenen Webseite: 
https://www.ag.ch/de/dgs/verbraucherschutz/veterinaerdienst/hunde/Hunde.jsp

Leinenpflicht Hunde
Registrierung als Hundehalter/-in
Gemeindekanzlei
Tiere

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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