Sozialhilfe

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe bezweckt die Existenzsicherung, fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und unterstützt die gesellschaftliche Integration. Sozialhilfe umfasst materielle und persönliche Hilfe.

Erste Voraussetzung für die Ausrichtung von materieller Hilfe ist der aktuelle Mangel an hinreichenden finanziellen Mitteln für den Lebensunterhalt: Es muss Bedürftigkeit vorliegen.

Materielle Hilfe
Die Sozialhilfe in Form von materieller Hilfe ist eine Geldleistung der Gemeinde (Sozialhilfe). Sie wird individuell bemessen und umfasst nebst der Grundleistung zur Existenzsicherung verschiedene Komponenten, welche den persönlichen Situationen der gesuchstellenden Personen Rechnung trägt. Im Kanton Aargau sind die Gemeinden zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe.

Persönliche Hilfe
Die persönliche (immaterielle) Hilfe beinhaltet insbesondere Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen. Diese Hilfe ist unabhängig von einem Gesuch um Sozialhilfe.

Onlineschalter Soziale Dienste Niederrohrdorf-Fislisbach
Soziale Dienste
Soziale Sicherheit

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen