Abbrennen Feuerwerk

Abbrennen Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne besondere Bewilligung nur an Silvester, Neujahr, an der Schweizer Bundesfeier sowie unter Beachtung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen gestattet.

Auf Gesuch hin kann das Abbrennen von Feuerwerk auserhalb dieses Zeitraums bewilligt werden. Zuständig ist die Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung.

Feuerwerk, Gesuch um Abbrennbewilligung
Gemeindekanzlei
Luft und Klima, Umwelt

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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