Leumundszeugnis

Leumundszeugnis

Auf dem Leumundszeugnis bestätigt der Gemeinderat Niederrohrdorf, dass die gesuchstellende Person ihren Hauptwohnsitz in Niederrohrdorf hat und macht Angaben zur Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde. 

Die Bestellung des Leumundszeugnisses kann bei der Gemeindekanzlei persönlich, telefonisch oder online vorgenommen werden. Dieses kostet CHF 20.00. Bei Versand mit Rechnung wird das Leumundszeugnis mit A-Post verschickt; das Porto wird verrechnet. 

Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge aus dem Strafregister respektive Betreibungsregister belegt werden.

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Gemeindekanzlei
Ausweise und Bescheinigungen

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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