Spirituosenverkauf (Gesuch einreichen)

Spirituosenverkauf (Gesuch einreichen)

Werden an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Die Wirtetätigkeit ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde sowie dem Amt für Verbraucherschutz zu melden. Die Bewilligung für den Ausschank und Verkauf von Spirituosen an solchen Einzelanlässen erteilt die Gemeinde.

Bitte füllen Sie das Meldeformular für Einzelanlässe aus (Link siehe unten). Wenn sie am Ende des vollständig ausgefüllten Formulars auf "senden" drücken, wird das Formular elektronisch an das Amt für Verbraucherschutz übermittelt. Bitte drucken Sie danach das Formular aus und reichen Sie es unterschrieben bei der Gemeindekanzlei ein.

Meldung Einzelanlässe mit Spirituosenausschank
Gemeindekanzlei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen, Lebensmittelsicherheit

Herzlich willkommen!

Gemeindeverwaltung

Bremgartenstrasse 2
Postfach 13
5443 Niederrohrdorf

Fon 056 485 66 00
Fax 056 485 66 09
E-Mail an die Gemeindekanzlei

 
 

Öffnungszeiten

Montag
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 18.30 Uhr

Dienstag
08.30 - 11.30 Uhr

Mittwoch
08.30 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr 

Donnerstag
08.30 - 11.30 Uhr

Freitag
07.30 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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