In der Q&A-Box können Sie uns Fragen rund um das Oberstufenzentrum Rohrdorferberg stellen. Ihre Fragen werden hier mitsamt den Antworten dazu veröffentlicht.
Lassen Sie uns Ihre Fragen unter folgender Mailadresse zukommen:
oberstufe-rohrdorferberg@niederrohrdorf.ch
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine anonymen Fragen beantworten. Wollen Sie nicht, dass Ihre Frage veröffentlicht wird, lassen Sie uns dies bitte bei Ihrer Anfrage wissen.
Wir danken für Ihr Interesse!
Thomas von Hoff, Frage vom 9. Dezember 2011:
In der Ausschreibung des Projektwettbewerbs wurden für die Erweiterung des Hüslerberg Schulhauses 22 Parkplätze verlangt (Abschnitt 8.10). Die Zufahrt soll von der Rüslerstrasse her erfolgen. Das Siegerprojekt "Besenstrich" sieht nun innerhalb des Perimeters überhaupt keine Parkplätze vor.
Dazu folgende Fragen:
1) Sind die 22 Parkplätze zusätzlich zur bestehenden Anzahl Parkplätze?
2) Wo sind diese Parkplätze angedacht?
3) Wie steht die Planungskommission zu folgenden Vorschlägen:
A) Parkplätze unterirdisch unter dem heute grünen Platz mit Zufahrt östlich des bestehenden
Schulhauses Hüslerberg.
B) Parkplätze ausserhalb des Planungsperimeters entlang dem Kiesweg zwischen
Esterlistrasse und Rüslerstrasse.
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Antwort:
Die im Wettbewerbsprogramm enthaltenen 22 Parkplätze sind zusätzlich zu den bereits heute vorhandenen Parkplätzen gedacht. Zurzeit arbeitet die Planungskommission mit den Architekten an einem internen Parkierungskonzept. Verbindliche Aussagen, wo diese Parkplätze erstellte werden sollen, können erst im Januar gemacht werden. Unterirdische Parkplätze würden das Projekt wohl sehr stark verteuern. Es werden jedoch auch Alternativen ausserhalb des Planungsperimeters geprüft. Sobald Entscheidungen vorliegen, wird dies an dieser Stelle veröffentlicht.
Jörg Sandmeier, Frage vom 30. August 2011:
An der Orientierungsversammlung vom 24. August 2011 wurde mitgeteilt, dass das Land im Baurecht zur Verfügung gestellt wird. Ausserdem habe ich einer präsentierten Kostenaufstellung entnommen, dass der Gemeinde Niederrohrdorf eine Standortsgunst angerechnet wird.
Fragen:
Baurechtszins
Ich hätte gerne Aufschluss über die Berechnung des Baurechtszinses.
Standortsgunst
Auch wenn die Standortsgunst mit Fr. 20'000.00 verhältnismässig gering zu Buche steht, bin ich der Meinung, dass diese nicht gerechtfertigt ist. Die Standortsgunst wird durch den verursachten Mehrverkehr mehr als wettgemacht. Ich bitte um eine Begründung.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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Antwort vom 31. August 2011:
Der Baurechtsvertrag wurde noch nicht rechtsgültig unterzeichnet, jedoch haben sich die Gemeinden über die wichtigsten Bestandteile des Vertrags wie folgt geeinigt:
- Baurechtsdauer: 50 Jahre
- Baurechtswert: ca. 9'200 m2 à CHF 300 = CHF 2'760'000
- Baurechtszins: Zinssatz AKB für variable Hypotheken
Heute muss sich die Gemeinde Niederrohrdorf für die Oberstufenschüler und die Schulanlagen eine Standortgunst in der Höhe von 10 % der Anlage-, Betriebs- und Investitionskosten (ca. CHF 70'000 pro Jahr) anrechnen lassen, wie es die §§ 4 und 5 der Schulgeld-Verordnung vorsehen. Weil sich die Gemeinde Niederrohrdorf nicht um den Oberstufen-Standort bemüht hat, sondern Hand bietet, dass der Schulverband hier eine kostenbewusste Lösung für das Oberstufenzentrum umsetzen kannn, hat der Gemeinderat Niederrohrdorf die Standortgunst ausdrücklich ausbedungen. Die Gemeinde Niederrohrdorf wird somit künftig keine Standortgunst mehr bezahlen müssen.
Jörg Sandmeier, Frage vom 21. August 2011:
Ich stelle fest, dass das Verkehrsaufkommen im Gebiet Bremgartenstrasse/Rüslerstrasse/Esterlistrasse seit der Inbetriebnahme der Kreisschule Rohrdorferberg im Jahre 2005 zugenommen hat. Der durch den Abgang von Fislisbach erzielte Minderverkehr ist durch den Ausbau der Schule (Schulsozialdienst, grösseres Fächerangebot, immer mehr Fachlehrer, Stellvertretungen etc.) mehr als kompensiert worden.
Mit der Integration der Bezirksschule in die Kreisschule wird dieser Verkehr weiter zunehmen.
Ich frage mich ernsthaft, wie dieser Mehrverkehr auf dem ohnehin engen Gelände der Schulanlagen Hüslerberg und Rüsler zu bewältigen ist. Ich bezweifle, dass die Rüslerstrasse mit ihrem heutigen Standard den Ansprüchen genügt und frage mich, wo die zusätzlichen Parkplätze für die Lehrerschaft angeboten werden sollen.
Als gelegentlicher Besucher der Schul- und Sportanlagen (meist mit dem Velo oder zu Fuss) stelle ich immer wieder fest, dass sämtliche bestehenden Parkplätze belegt sind; es sind offensichtlich zeitweise zu wenig Parkplätze vorhanden.
Darf ich die verantwortlichen Planer zu einer kurzen Stellungnahme bitten? Es interessieren mich insbesondere folgende Fragen:
- Fussgängerschutz auf der Bremgartenstrasse? Wenn ganze Horden von Schülern um die Mittagszeit den Bus bestürmen und Trottoir und Fussgängerstreifen missachten.
- Anzahl zusätzliche Parkplätze
- Zukunft Rüslerstrasse
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen bestens.
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Antwort vom 24. August 2011:
Momentan erarbeitet das Departement BVU in Zusammenarbeit mit der Gemeinde das Projekt für die Sanierung der Bremgartenstrasse (Abschnitt Mellingerstrasse bis Welschland bzw. Strassenteil Oberdorfstrasse bis zum Schulhaus Dorf). In diesem Zusammenhang wurde bei der Strassengestaltung auf die besonderen Bedürfnisse der neuen Oberstufenanlage Rücksicht genommen. Es werden bauliche und verkehrstechnische Massnahmen zum Schutz der Fussgänger im Bereich der Rüslerstrasse ergriffen. In der Arbeitsgruppe, die sich mit der Neugestaltung der Bremgartenstrasse befasst, ist auch die Schulpflege vertreten, damit die Interessen der Schule ausreichend berücksichtigt werden.
Bestandteil des Projektwettbewerbs für das Oberstufenzentrum ist auch der Bau der benötigten neuen Parkplätze. Gemäss Programm zum Projektwettbewerb müssen mindestens 22 zusätzliche Pflichtparkplätze für das Oberstufenzentrum erstellt werden.
Die Rüslerstrasse ist eine Quartierstrasse. Es sind verschiedene Massnahmen für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit denkbar und die Planungskommission wird sich im Rahmen der Projekterarbeitung mit dem Architekten mit der Gestaltung der Rüslerstrasse auseinandersetzen. Zurzeit können deshalb noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden. Oberstes Ziel der Gestaltung ist, die Strasse für die schwächeren Verkehrsteilnehmer möglichst sicher zu machen.










